Zigaretten gegen Altersnachweis Seite drucken


Seit Januar 2007 gilt auch am Zigarettenautomaten das Jugendschutzgesetz: Zigaretten werden nur noch gegen Altersnachweis verkauft. Zum 1. September 2007 wurde diese Regelung zusätzlich verschärft. Tabakwaren dürfen demnach nur noch an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Das gilt auch ab dem 01.01.2009 für die Zigarettenautomaten. Sie akzeptieren dann nur noch ec-Karten mit entsprechender Altersangabe.

Sobald Sie Ihre ec-Karte oder den EU-Führerschein in den dafür vorgesehenen Schlitz geschoben haben, prüft der Automat mit einem speziellen Lesegerät die Altersberechtigung. Erfüllen Sie das Alterskriterium, schaltet sich das Gerät frei und der Zigarettenkauf kann wie gewohnt mit Bargeld oder aufgeladener GeldKarte erfolgen. Andernfalls wird der Kaufvorgang abgebrochen und Ihre Karte wieder ausgegeben.

Besitzer von Bankkarten, die kein Jugendschutzmerkmal tragen, können bei ihrem Kreditinstitut eine neue Karte beantragen. Die Mühe lohnt sich: Ihre ec-Karte ist danach auch als GeldKarte einsetzbar und das Suchen nach passendem Kleingeld am Automaten gehört der Vergangenheit an.
FAQ
Was passiert, wenn ich meine GeldKarte im Zigarettenautomaten vergesse?
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Datenschutz gewährleistet

Geprüft wird nur das Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip der ec-Karte. mehr >>