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Das Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip der Karte dient ausschließlich dazu, einen Berechtigungsstatus für die Entnahme von Zigaretten zu ermitteln. Für diesen Zweck werden keine personenbezogenen Daten benötigt, sondern lediglich ein so genanntes Jugendschutzmerkmal. Bei minderjährigen Kontoinhabern müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich einwilligen, dass ein Jugendschutzmerkmal aufgebracht wird. Die Möglichkeit, Nutzergewohnheiten der Konsumenten zu ermitteln oder gar an Dritte weiterzugeben, ist ausgeschlossen.
FAQ
Kann ich auch eine Kreditkarte zur Alterslegitimation/zum Bezahlen nutzen?
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Geprüft wird nur das Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip der ec-Karte. mehr >>