
Ein überzeugendes System – das Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-ChipAktiver Jugendschutz ist auch am Zigarettenautomaten Programm, denn dort können ab dem 1. Januar 2009 nur noch volljährige Personen Tabakwaren erwerben.
Um das Alter des Käufers zu prüfen, wird auf ein Hilfsmittel zurückgegriffen: den GeldKarte-Chip der ec-Karte. Auf diesem ist durch das jeweilige Kreditinstitut bei volljährigen Personen auch ein Merkmal „über 18 Jahre“ hinterlegt. Auf den Karten Minderjähriger ist – mit der Zustimmung des Karteninhabers und eines Erziehungsberechtigten – das Geburtsdatum gespeichert.
Wird die Karte schließlich in den dafür vorgesehenen Schlitz des Zigarettenautomaten eingeführt, liest das Gerät die Daten auf dem GeldKarte-Chip und überprüft das Alter des Karteninhabers. Ist dieser alt genug, wird das Gerät freigeschaltet. Die Bezahlung der Zigaretten erfolgt dann wie gewohnt per ec-Karte oder Bargeld. Die Kunden haben weiterhin die Wahl.
Der Datenschutz ist während des gesamten Vorgangs selbstverständlich immer gewährleistet. Das Gerät speichert keinerlei Informationen über den Karteninhaber. Der Zigarettenkauf ist somit nicht nur unkompliziert, sondern auch sicher.