
Der Zigarettenautomat überprüft jetzt Ihre ec-Karte auf das gespeicherte Altersmerkmal - bezahlen können Sie wie gewohnt auch mit Bargeld oder bargeldlos mit Ihrer ec-Karte, wenn Sie diese bei Ihrer Bank aufgeladen haben.Seit dem 1. September 2007 gilt das verstärkte Jugendschutzgesetz: Nur über 18-Jährige können jetzt noch Zigaretten erwerben. Das gilt ab Januar 2009 auch für Zigarettenautomaten. Auf dem GeldKarte-Chip der ec-Karte ist ein so genanntes Jugendschutzmerkmal gespeichert, das den Käufer als über 18-jährig ausweist. Steckt man die ec-Karte in den dafür vorgesehenen Schlitz, erkennt der Automat das auf der Karte gespeicherte Altersmerkmal.
Nachdem das Lesegerät im Automaten das Altersmerkmal auf der Karte überprüft hat, kann der Raucher zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Entweder er bezahlt die Zigaretten mit der aufgeladenen GeldKarte, die er bereits in den dafür vorgesehenen Schlitz geschoben hat, oder er wirft Bargeld in den Automaten. Nach der Auswahl der Zigarettenmarke können die Karte und die erworbene Schachtel entnommen werden.
Die meisten ec-Karten haben bereits ein Jugendschutzmerkmal auf dem GeldKarte-Chip. Bankkarten ohne gespeichertes Altersmerkmal können Sie bei Ihrem Kreditinstitut nachrüsten lassen. An allen Zigarettenautomaten ist ein Kauf nur möglich, wenn man die vom Gesetz vorgegebene Altersgrenze erfüllt und älter ist als 18 Jahre.